Jugendtraining ab dem 23. Juni – mit Auflagen

Hier eine Mitteilung von Lino zum Jugendtraining:

Hallo liebe Eltern,
Hallo liebe Kinder,

ab nächster Woche (23.06.2020) geht das Kinder- und Jugendtraining wieder los. Es herrschen aber Corona-Auflagen.
Das Training findet Dienstag und Donnerstag von 17:00 Uhr bis 19.00 Uhr und Freitag von 18.00 bis 19.00 Uhr statt. Auch in den Sommerferien ist Training geplant.

Die Anmeldung für das Training findet ausschließlich über das Buchungsprogramm unseres Vereins statt: https://www.mytischtennis.de/clicktt/BTTV/hallenplaner/986/CTTC-70/index/. Kinder- und Jugendliche, die nicht in der Liste stehen, können nicht am Training teilnehmen.
Zur Eintragung: Ab jeweils Sonntag kann man sich in die Liste für die kommende Woche eintragen. Jedes Kind/Jugendlicher darf sich für einen Tag (also Dienstag, Donnerstag oder Freitag) in die Liste eintragen (somit hat jeder die Chance an einem Tag zu trainieren).

Die Uhrzeit und der Trainingspartner spielen bei der Eintragung keine Rolle. Nur das Datum ist wichtig. Die Kinder und Jugendlichen tragen sich bitte unter dem Feld Mittags ein, das Feld Abends dient ausschließlich dem Erwachsentraining.

Sollten zwei Stunden vor dem jeweiligen Training noch Plätze frei sein, können sich auch Kinder eintragen, die sich bereits für einen anderen Tag eingetragen haben. Beispiel: Max Mustermann hat Dienstag am Training teilgenommen und Donnerstag um 15:00 Uhr ist noch ein Platz in der Liste frei, dann darf sich Max Mustermann in die Liste eintragen und zum Training kommen.

Alle Eltern und Kinder, die nicht die Möglichkeit haben oder nicht so computeraffin sind, können ihr Kind auch per Telefon (auch Whatsapp oder SMS) unter der 017657902729 anmelden.

Das Betreten und Verlassen der Halle erfolgt nur unter Aufsicht des Trainers. Ich bitte deshalb, auf Pünktlichkeit zu achten. Die Tür zur Halle lässt sich nicht von außen öffnen und wird anders als normal, permanent geschlossen sein (aus Sicherheitsgründen ist die Tür von Innen natürlich zu öffnen). Wichtig: Bitte stellen sie sicher, dass Ihr Kind einen Mund- und Nasenschutz mit sich trägt, da dieser notwendig beim Betreten der Halle ist. Bei der sportlichen Aktivität wird ohne Mund und Nasenschutz gespielt.


Anbei noch die Grundsätze zur Sporthallennutzung:

Für die Turn- und Sporthallennutzungen gelten folgende Grundsätze:
•       nutzende Gruppen aus allen Sportarten und -formen sind zugelassen, allerdings dürfen nur kontaktfreie Übungen und Spielsituationen (unter Wahrung des Mindestabstands!) ausgeführt werden.
•       Überall Abstand halten – mindestens 1,5 m.
•       Hände gründlich und regelmäßig mit Seife waschen.
•       Mund- und Nasenschutz tragen, wann immer dies möglich und zweckmäßig ist, ohne den Mindestabstand dabei zu vernachlässigen.
•       Besser nicht Gesicht, Hände anfassen, das Berühren von Geländern/Handläufen vermeiden, stattdessen bei Türgriffen, Schaltern etc. beispielsweise den Ellbogen oder einen Gegenstand benutzen).
•       Den Mindestabstand auch beim Essen und Trinken einhalten.
•       Beim Husten und Niesen Einmal-Taschentücher verwenden oder in den Ellbogen husten oder niesen.

Umkleiden und Toiletten
sind zur Benutzung nur zum Abstellen / Ablegen von Schuhen, Taschen und Jacken der Sportlerinnen und Sportler freigegeben, wenn in den Umkleiden eine ausreichende Be-lüftung oder das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 m sicher gewährleistet wer-den kann. Ein Umkleiden ist nicht möglich.

Wasch-/Duschräume
Diese sind allein zum Zwecke des Händewaschens geöffnet. Es werden Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung gestellt. Elektrische Handtrockner sind nicht zu ver-wenden.
Die Nutzung separater Duschräume ist nicht gestattet. In Wasch-/Duschräumen werden die Duschen in geeigneter Weise abgesperrt, bzw. als „gesperrt“ gekennzeichnet.

Für eine maximale Lüftung von Halleninnenraum und Umkleiden ist zu sorgen. Bei ei-ner Ausstattung lediglich mit Kippfenstern sind alle Fenster während des Sportbetriebs offen zu halten. Sofern die Möglichkeit einer Stoß- oder Querlüftung besteht, ist diese nach jeder Nutzungseinheit (spätestens nach zwei Stunden) für die Dauer von zehn Mi-nuten vorzunehmen. Raumlufttechnische Anlagen sind nur ohne Umluft zu betreiben. Soweit keine der genannten Lüftungsmöglichkeiten besteht, wird die Sporthalle nicht für den Sportbetrieb geöffnet.

Gruppengrößen und Gesamtzahl der Nutzenden:
Die Größe einer Nutzergruppe beträgt maximal 12 Personen (inkl. Übungsleiter*in, Betreuer*in)

Zuschauer*innen und/oder Begleitpersonen
Diese sind in der Sporthalle nicht zugelassen
. Der Aufenthalt aller nicht zur eigentlichen  nutzenden Gruppen zählenden Personen in der Sporthalle, einschließlich der Nebenräume, ist unzulässig. Dies gilt auch für Eltern, Familienangehörige und sonstige Begleitpersonen der Sportlerinnen und Sportler.

Sollte es noch Rückfragen geben, stehe ich unter oben angegebener Nummer gerne zur Verfügung. Ich freue mich, dass es wieder los geht !

Mit sportlichen Grüßen
Lino Köhler